Königsschießen beim Beliebungsfest
Nachstehend die Abschussreihenfolge beim Königsschießen, beim Vogel der Damen und beim Vogel der Jugend!
Teilnahmebedingungen und Schießordnung zum Vogelschießen
König und Königin kann werden:
- König und Königin kann jedes Mitglied werden, das im Festjahr das 21. Lebensjahr vollendet.
- Prinz und Prinzessin kann jedes Mitglied werden, das im Festjahr das 12. Lebensjahr vollendet.
Die Beteiligung am Vogelschießen erfolgt nach den aufgeführten Regeln:
- Am Vogelschießen kann jedes Vereinsmitglied teilnehmen.
- Die Teilnehmer melden sich bei der Aufsicht für das Vogelschießen an und akzeptieren damit die Regeln für das Vogelschießen.
- Die Mitglieder der Beliebung können in der Schützentracht der Beliebung oder in „Zivil“ am Vogelschießen teilnehmen.
- Die volljährigen Vereinsmitglieder zahlen ein Startgeld.
- Vereinsmitglieder, die bereits Schützenkönig oder Schützenkönigin waren, können erst nach sechs Jahren -vom Datum des Königsschusses an gerechnet- die schon einmal oder mehrmals erworbene Würde wieder erreichen, es sei denn, es sind keine anderen Bewerber vorhanden.
- Das Prinzenpaar kann erst nach vier Jahren -vom Datum des Prinzenschusses an gerechnet- die Prinzen bzw. Prinzessinnenwürde wieder erreichen, es sei denn, es sind keine anderen Bewerber vorhanden.
- Die Sieger der Wettkämpfe (Schützenkönig, Schützenkönigin und Prinzenpaar) verpflichten sich zur Annahme der Königs- bzw. Prinzenwürde.
- Vom Königspaar wird erwartet, dass es im Rahmen seiner Möglichkeiten die Vertretung der Rönner Beliebung bei festlichen Anlässen anderer Gilden und Vereine übernimmt.
- Die Schüsse sind auf die angegebenen Zielpunkte abzugeben. Vorsätzliche Abweichungen von der Zielangabe werden mit Euro 10,00 geahndet (für Damen und Herren). Der Vorsatz bei der Abweichung wird vom Schützen ehrenhalber selbst eingestanden.
Der Vorstand